Liegeräder und Tandemplätze

Bei der Beförderung in der Deutschen Bahn gilt ein Liegerad als Tandem und muß entsprechend bei der Reservierung deklariert werden. Das ist grundsätzlich gar nicht so falsch, denn wie ein Tandem ist auch ein Liegerad in der Regel etwas länger als ein herkömmliches Fahrrad.

Auf der Hinfahrt zur Ostfriesland-Tour zeigte sich allerdings, daß nicht alles, was in der Bahn als Tandemplatz deklariert ist, deswegen auch als Liegeradplatz taugt, speziell wenn man – wie ich – einen Untenlenker fährt: In einigen Wagen sind die Tandemplätze in den Ecken untergebracht, das Liegerad mit Untenlenker ist einfach zu breit, um es dort problemlos einhängen zu können, ein normaler Standplatz tut es aber bei einem Kurzlieger dann trotzdem:

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Auf der Rückfahrt hatte ich einen anderen Wagentyp, bei dem zwar der Einstieg ein klein wenig komplizierter war (mangels großer Seitentür, aber auch das ging) – dafür paßte es hier mit dem Tandemplatz für mein Liegerad absolut prima:

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