Frühlingskontrollen der Polizei

Wie in jedem Frühjahr finden auch diesmal wieder die hinlänglich bekannten Schwerpunktkontrollen der Berliner Polizei zum Radverkehr statt. Zwischen dem 05. und 12. April wird die Polzei insbesondere an Unfallschwerpunkten, aber auch an anderen neuralgischen Stellen im Stadtgebiet besonderes Augenmerk auf die Radfahrer, aber auch auf das Verhalten von Autofahrern gegenüber Radfahrern legen.

Bei Radfahrern wird hauptsächlich auf das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen geachtet sowie auf das befahren von Radwegen in verkehrter Richtung. Von Rotlichtverstößen etc. wollen wir hier mal garnicht anfangen, das versteht sich wohl von selbst. Bei den Autofahrern wird vor allem auf das verhalten beim Rechtsabbiegen geachtet.

Grundsätzlich gehe ich ja davon aus, daß sich der Großteil meiner Leserschaft da ohnehin keine Sorgen machen muß, weil wir wohl alle zu den friedlichen radfahrern gehören, die Vorfahrtsregeln (auch wenn es um die Vorfahrt anderer geht) kennen und beachten. Aber der Hinweis könnte angebracht sein, daß man gerade in dieser Zeit vieleicht auch auf die Einhaltung der eher unsinnigen Regeln etwas achten sollte. Wer also mit batterie-Licht unterwegs ist, sollte das auchdabei haben, wenn er nur tagsüber bei hellstem Sonnenschein zum Einkaufen fährt. Klingel, ein geordnetes Maß an Reflektoren, mindestens um den guten Willen zu bekunden können so manch unnötige Diskussion dann vielleicht auch verkürzen.

Und wer nach der Ankündigung mit seinem Fixie ohne Schnörkel in die Kontrolle fährt, der ist ohnehin selbst schuld, oder?

Ein Gedanke zu „Frühlingskontrollen der Polizei“

  1. Wo gibt es denn in Berlin eine “Fußgängerzone”, die man verbotswidrig befahren und dabei erwischt werden könnte? Wilmersdorfer Str.? Spandau? Die paar Meter da? Da fahre ich eh nie durch ;-)

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