Ich wurde vor kurzem in einem Tweet von @FahrradClub darauf aufmerksam, daß sich bei den gesetzlichen Regelungen zur Fahrradbeleuchtung in Deutschland wohl derzeit einiges im Fluß befindet. Dies ist dringend nötig, denn die bestehenden Regelungen sind nicht nur veraltet, sie gehen auch von falschen Grundlagen aus.
Kurz zusammengefaßt die bisherige Situation: Ein Fahrrad muß einen Dynamo haben, der sechs Volt und 3 Watt liefert: 2,4 Watt für die Frontbeleuchtung, 0,6 Watt für das Rücklicht. Die Beleuchtungsanlage muß zugelassen sein. Über die Zulassung hat die Regel von einer Lichtstärke von min. 10 Lux in 10 Meter Abstand letztlich Eingang gefunden. Eine Akkubeleuchtung ist nur für Sporträder unter 11kg zugelassen, diese muß betriebsbereit auch am hellichten Tag mitgeführt werden.
Die aktuelle Diskussion bezieht sich darauf, Akkubeleuchtung generell zuzulassen. Aus für mich wenig nachvollziehbaren Gründen wehrt sich der ADFC dagegen: Die Technik hätte enorme Fortschritte gemacht (LED-Beleuchtung, Verkabelung, Nabendynamos). Liebe Jungs vom ADFC, die Technik der Akkubeleuchtung hat mindestens ebensolche Fortschritte gemacht! Ein netter Kommentar findet sich beim BikeBlogger.
Ich persönlich gehöre zu den Leuten, die an ihren Rädern eher eine überdurchschnittliche Beleuchtung fahren, einiges dazu habe ich hier bereits geschrieben. Die Beleuchtungsorgien an meinem Fahrrad sind den Einsatzzwecken angepaßt: ich fahre auch im Winter, ich fahre gerne auch etwas schneller und ich fahre auch an Orten, wo keine Straßenbeleuchtung zur Verfügung steht.
Aus meinen Erfahrungen hier aber auch in anderen Ländern möchte ich folgendes beisteuern: Es ist grundsätzlich erfreulich, wenn Verkehrsteilnehmer beleuchtet sind. Die derzeitigen Vorschriften führen leider dazu, daß genau dies nicht stattfindet, denn eine zugelassene Beleuchtung erfordert mehr Geld und Aufwand, als viele für nötig erachten. Und dann wird es eben gleich ganz sein gelassen, wenn im Zweifelsfall die Billig-Lösung ja immernoch illegal ist. In den Niederlanden zum Beispiel ist die Regel in etwa: „vorne gelb oder weiß, hinten rot und es darf nicht blinken“. Ob die Beleuchtung am Fahrrad oder am Menschen befestigt ist interessiert dort niemanden, sie muß keine Zulassungszeichen haben und wenn es hell ist, dann ist es auch egal, ob man sie dabei hat. Das führt dazu, daß nachts nahezu alle Radfahrer wirklich mit wenigstens irgendeiner Art von Beleuchtung unterwegs sind. Gerade weil es so einfach ist.
Einen Nachteil hat das allerdings auch: Der Versuch, in einem durchschnittlichen Fahrradladen in den Niederlanden eine wirklich brauchbare Beleuchtung aufzutreiben endet nicht selten ergebnislos. Daß B&M oder SON aus Deutschland kommen ist ganz sicher auch auf die gesetzlichen Regelungen hier zurückzuführen, so unsinnig sie auch in der heutigen Zeit erscheinen.